Allgmeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich und Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Leidenschaftwanderreiten führt vor allem Reitwochen und Wanderritte durch. Der Veranstalter ist Natur Konkret Guido Leutenegger AG, Sonnenstrasse 13F, 8280 Kreuzlingen (nachfolgend Veranstalter genannt). Die AGB gelten für sämtliche Leistungen, welche von dem Veranstalter erbracht werden. Sollten einzelne Regelungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig.

Mit der Nutzung eines oder mehrerer Dienste oder der Anmeldung erklärt sich der/die TeilnehmerIn mit der Anwendung der vorliegenden AGB einverstanden und sie werden Bestandteil der Vereinbarung zwischen dem Veranstalter und der/dem TeilnehmerIn. Die Rechte und Pflichten der Parteien ergeben sich aus der individuellen, schriftlichen Vereinbarung, aus den vorliegenden AGB sowie den gesetzlichen Vorschriften.

2. Reitferien, Kurse, Wanderritte

2.1  Anmeldung / Anzahlung / Restzahlung

Nach Eingang der Anmeldung erhält der/die Teilnehmerin eine Anmeldebestätigung zusammen mit der Bankverbindung für die Bezahlung der gebuchten Leistung. Der Platz ist erst mit einer Anzahlung (der genaue Betrag ist auf der entsprechenden Website festgelegt oder wird separat mit dem Veranstalter vereinbart) definitiv reserviert. Dieser Betrag kann bei einer Annullation durch den/die TeilnehmerIn nicht mehr zurückerstattet werden. Die Restzahlung ist bis spätestens 60 bzw. 30 Tage vor Beginn der gebuchten Leistung zu zahlen, falls nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

Mit der Anzahlung ist die Anmeldung verbindlich und verpflichtet zur Zahlung des gesamten Betrages. Das Nichtbezahlen gilt nicht als Abmeldung. Bei begrenzter Teilnehmerzahl werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des zeitlichen Eingangs der Anzahlung berücksichtigt. Es gilt der Eingang der Überweisung.

Bei den vorgenannten Zahlungsfristen handelt es sich um Verfalltage. Bei nicht fristgerechter Bezahlung gerät der/die TeilnehmerIn ohne Mahnung in Verzug. Der Veranstalter ist in diesem Fall berechtigt, ohne Fristansetzung vom Vertrag zurückzutreten, die Leistungen zu verweigern und die Buchung unter Verrechnung der vollen Annullationskosten zu stornieren. Weitere Schadenersatzansprüche bleiben in diesem Fall ausdrücklich vorbehalten.

2.2 Preise

Die Preise für die Angebote sind auf der Website von Leidenschaft Wanderreiten ersichtlich. Individuelle Absprachen bleiben vorbehalten. Vorbehalten bleiben auch Bearbeitungsgebühren sowie allfällige Zusatzkosten ausserhalb des Angebots (z.B. Flugkosten, Tourismustaxen).

2.3  Leistungen

Der Leistungsumfang bestimmt sich nach den von dem Veranstalter schriftlich kommunizierten Angaben (z.B. per E-Mail oder schriftliche Bestätigung) sowie gemäss den Angaben auf der Website von Leidenschaft Wanderreiten. Bei Widersprüchen gehen die individuell schriftlich kommunizierten Angaben vor. Sonderwünsche der/des TeilnehmerIn sowie nachträgliche abweichende Vereinbarungen müssen vom Veranstalter schriftlich bestätigt werden.

2.4  Preisänderungen

Der Veranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen Preise aus wichtigen Gründen zu ändern und den nachträglich tatsächlich anfallenden Kosten anzupassen. Dies gilt insbesondere bei nachträglichen Preiserhöhungen durch den Anstieg durch Beförderungskosten (z.B. Treibstoffzuschläge), nachträglich eingeführten Abgaben wie Tourismustaxen oder sonstigen Steuern sowie bei Wechselkursänderungen oder Rechnungs- oder Publikationsfehler.

Preiserhöhungen können bis spätestens 21 Tage vor dem geplanten Reisedatum geltend gemacht werden. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des Angebotspreises, so ist der/ die TeilnehmerIn berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall steht es dem /der TeilnehmerIn frei, nach Möglichkeit eine Ersatzreise anzutreten. Weitergehende Ansprüche wie Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen.

2.5  Annullation durch den/die TeilnehmerIn und Ersatzperson vor Abreise

Die Annullation des gebuchten Angebots muss schriftlich erfolgen (das Datum des Eingangs der schriftlichen Annullation bei der Anbieterin ist massgebend).

Bei einer Annullation einer gebuchten Leistung im Ausland bis 60 Tage vor Reiseantritt wird der Gesamtbetrag minus die Anzahlung zurückbezahlt. Bei einer Annullation einer gebuchten Leistung in der Schweiz bis 30 Tage vor Reiseantritt wird der Gesamtbetrag minus die Anzahlung zurückbezahlt. Bei einer Annullation zu einem späteren Zeitpunkt ist eine Rückerstattung der Gesamtkosten ausgeschlossen (dies gilt auch im Falle von Krankheit, Unfall, Schwangerschaft, etc.).

Bei einer Annullation wird zudem eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.- fällig.

Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer Annullationskostenversicherung, welche die Annullationskosten gegebenenfalls übernimmt (siehe auch Ziffer 2.9).

Der freigewordene Platz kann an eine Ersatzperson abgetreten werden. In diesem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.- in Rechnung gestellt und allfällige Umbuchungs- sowie Mehrkosten gehen zu Lasten der/des TeilnehmerIn. Die Ersatzperson muss sämtliche Reiseerfordernisse erfüllen. Der/die TeilnehmerIn und die Ersatzperson haften solidarisch für Zahlung des Gesamtbetrags sowie für allfällige Mehrkosten.

2.6  Programmänderungen

Programmänderungen sowie Änderungen einzelner Leistungen (Programm, Unterkunft, Reisebegleitung, Rittroute, Transportmittel, etc.) aus unvorhersehbaren Umständen oder Sicherheitsgründen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Allfällige Mehrkosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Teilnehmenden. Minderungs- und Rückerstattungsansprüche sowie Schadenersatzansprüche werden für diesen Fall ausgeschlossen. Für Programmänderungen infolge Reiseverspätung wird ebenfalls keine Haftung übernommen.

2.7  Vorzeitige Abbruch der Reise durch den/die Teilnehmer/in

Falls der/die Teilnehmer/in aus irgendeinem Grund die Reise vorzeitig abbricht, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Angebotspreises. Allfällige Mehrkosten gehen zu Lasten des/r Teilnehmers/in.

2.8  Reiseabsagen durch Anbieterin / Nichterreichen der Teilnehmerzahl

Eine kurzfristige Kurs- oder Rittabsage infolge zwingender Gründe wie höhere Gewalt, behördliche Massnahmen, Streiks, etc. bleibt vorbehalten. Muss die gebuchte Leistung aus zwingenden Gründen annulliert werden, bemüht sich der Veranstalter, ein gleichwertiges Ersatzprogramm zu bieten. Kann kein Ersatzprogramm angeboten werden, so wird der dem/der TeilnehmerIn die geleitesteten Zahlungen für nicht bezogene Leistungen rückerstatten, wobei bereits erbrachte Aufwendungen abgezogen werden. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen.

Ebenso kann ein Wanderritt, Kurs oder eine Ferienwoche wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl bis 30 Tage vor Reiseantritt abgesagt werden. In diesem Fall wird der einbezahlte Betrag voll rückerstattet. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadenersatz, können nicht geltend gemacht werden.

2.9  Anreise & Einreiseformalitäten im Ausland

Die Hin- und Rückreise an die Zieldestination ist Sache der Teilnehmenden und die Kosten sind nicht im Angebot inbegriffen. Es ist Sache des Teilnehmers, rechtzeitig anzureisen. Für Reiseverspätung wird keine Haftung übernommen und Rückerstattungen von nicht in Anspruch genommenen Leistungen werden in diesem Fall ausgeschlossen.

Für die notwendigen Reisevorbereitungen (Einreisedokumente, allfällige Visa, Impfungen etc.) sind die Teilnehmer selbst verantwortlich. Dies gilt insbesondere für die Einhaltung der in den einzelnen Ländern gültigen Einreise-, Visa-, Devisen-, Zoll-, Impf- und Versicherungsbestimmungen.  Der Veranstalter weist darauf hin, dass Reisepass oder Identitätskarte mindestens bis zum Rückreisedatum gültig sein müssen.

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für nicht eingehaltene Vorschriften und den damit verbundenen Spesen, z.B. bei verweigerter Einreise. Rückerstattungen von nicht in Anspruch genommenen Leistungen und Schadenersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

2.10 Versicherung

Versicherung ist in jeder Hinsicht Sache des/r Teilnehmenden.

Der Veranstalter empfielt abzuklären ob Reitunfälle bzw. Unfälle mit Pferden eingeschlossen sind. Auch wird eine Versicherung “Reiten fremder Pferde” empfohlen. Es besteht eine Helmpflicht.

Der Abschluss einer Reise- / Annullierungskostenversicherung wird dringend empfohlen. Der/die TeilnehmerIn sollte zudem prüfen und sicherstellen, dass er/sie durch seine/ihre Krankenkasse im Krankheitsfall und bei Unfall von der Unfallversicherung (auch im Ausland) ausreichend geschützt sind.

Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann die Anbieterin nicht haftbar gemacht werden.

2.11 Persönliche und gesundheitliche Voraussetzungen

Für Reitferien, Wanderritte und Ausritte wird eine gute Gesundheit und stabile psychische Verfassung vorausgesetzt. Der/die Teilnehmer/in nimmt selbstverantwortlich teil und verpflichtet sich den Veranstalter über evtl. physische und/oder psychische Beeinträchtigungen zu informieren. Vor der Teilnahme ist gegebenenfalls den Rat eines entsprechenden Arztes oder Psychotherapeuten einzuholen.

Sollte ein/eine TeilnehmerIn die physischen oder psychischen Voraussetzungen nicht erfüllen, kann der Veranstalter den Teilnehmer von der (Weiter-)Reise ausschliessen. Sämtliche damit verbundenen Kosten, inkl. vorzeitiger Heimreise, gehen zu Lasten des/der Teilnehmer/in. Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden in diesem Fall nicht rückerstattet und Mehrkosten sind von dem/der TeilnehmerIn zu tragen.

2.12 Haftung

Die Haftung des Veranstalter beschränkt sich in jedem Fall auf das Doppelte des Angebotspreises und erfasst nur den unmittelbaren Schaden. Der Veranstalter vergütet den Ausfall vereinbarter Leistungen nur, soweit es an Ort und Stelle nicht möglich war, eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen.

Der Veranstalter haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung der vereinbarten Leistungen auf folgende Ursachen zurückzuführen sind:  a) auf Versäumnis der/des TeilnehmerIn vor oder während der Reise b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, welche an der Erbringung der  vereinbarten Leistung nicht beteiligt sind c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches der Anbieter oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte. Schadenersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.

2.13 Beanstandungen

Sollten während einer gebuchten Leistung Probleme oder Beanstandungen auftreten, so muss der/die TeilnehmerIn sich unverzüglich mit der Reiseleitung vor Ort in Verbindung setzen. Kann daraufhin das Anliegen nicht zur Zufriedenheit gelöst werden, so ist der/die TeilnehmerIn verpflichtet, der Anbieter umgehend (telefonisch oder per E-Mail) zu kontaktieren. Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtung sind spätere Ansprüche ausgeschlossen.

Können Mängel daraufhin nicht vor Ort behoben werden, so sind diese von dem/der TeilnehmerIn spätestens 30 Tage nach Beendigung Retreats schriftlich beim Veranstalter geltend zu machen. Werden die Mängel nicht innert dieser Frist geltend gemacht, so sind sämtliche Ansprüche verwirkt.

3. Datenschutz

Der Veranstalter verpflichtet sich die persönlichen Daten und Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Ausgenommen hiervon ist die Weitergabe von Daten an Mitarbeiter und Geschäftspartner zur Geschäftsabwicklung bzw. Leistungserbringung. Der Veranstalter sammelt, bearbeitet und verwendet die Daten gemäss dem schweizerischen Datenschutzrecht.

Ebenso verpflichtet sich der/die TeilnehmerIn Informationen über andere Kursteilnehmer vertraulich zu behandeln.

 4. Fotos

Der Veranstalter verwendet Fotos von Reiterferien, Kursen und Ausritten auf Ihrer eigenen Webseite oder Facebook und Instagram auf welchen ev. Teilnehmer/innen zu erkennen sind. Sollte dies gegen den Willen einer Person geschehen sein, so kann er/sie der Anbieter auffordern seine Person auf dem Bild zu entfernen. Weitere und eigene Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.

5. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Unter Vorbehalt zwingender gesetzlicher Bestimmungen ist der Gerichtsstand am Sitz des Veranstalters.